
Häufig gestellte Fragen
Es gibt Fragen, die uns besonders oft gestellt werden – die wichtigsten davon haben wir hier für Sie zusammengestellt und kurz beantwortet. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, melden Sie sich einfach bei uns. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!
Sanierungsfahrplan:
Ein Energieberater ist notwendig, wenn Sie Fördermittel beantragen oder einen Energieausweis erstellen lassen möchten. Auch bei umfassenden Sanierungen hilft er, die besten Lösungen zu finden und Kosten zu sparen. Für kleinere Renovierungen ohne Förderanträge ist ein Energieberater nicht unbedingt erforderlich, solange Sie sich gut auskennen.
Unter einer Einzelmaßnahme versteht man eine gezielte energetische Verbesserung an einem Gebäude, die isoliert durchgeführt wird, ohne dass eine komplette Sanierung notwendig ist. Beispiele für Einzelmaßnahmen sind:
• Austausch von Fenstern
• Wärmedämmung von Wänden oder Dächern
• Heizungsmodernisierung
• Installation von Solaranlagen
Diese Maßnahmen werden oft individuell gefördert, wenn sie bestimmte energetische Anforderungen erfüllen, wie etwa bestimmte U-Werte für die Dämmung.
Ein Individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) ist ein Plan, der konkrete Schritte für die energetische Sanierung eines Gebäudes empfiehlt, inklusive zeitlicher Reihenfolge und möglicher Förderungen.
Ein Sanierungsfahrplan (iSFP) ist erforderlich oder besonders sinnvoll, wenn:
• Fördermittel beantragt werden – Wer eine energetische Sanierung plant und Förderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen möchte, kann mit einem iSFP 5 % zusätzlichen Förderbonus erhalten.
• Eine schrittweise Sanierung gewünscht ist – Der iSFP hilft dabei, einzelne Maßnahmen (z. B. Dämmung, Heizungstausch) in einer sinnvollen Reihenfolge umzusetzen, um spätere Zusatzkosten zu vermeiden.
• Langfristige Einsparungen erzielt werden sollen – Ein strukturierter Sanierungsfahrplan zeigt, wie Energiekosten gesenkt und der Wohnkomfort verbessert werden können.
• Unsicherheit über Sanierungsmaßnahmen besteht – Der iSFP gibt Eigentümern eine klare Orientierung, welche Investitionen sich langfristig lohnen und welche Maßnahmen die beste Energieeinsparung bringen.
Fazit: Ein iSFP ist besonders wichtig für Hausbesitzer, die Sanierungskosten optimieren, Förderungen nutzen und langfristig Energie sparen möchten.
Ein Sanierungsfahrplan wird von einem qualifizierten Energieberater oder Energieeffizienz-Experten ausgestellt. Diese Fachleute sind speziell ausgebildet, um den energetischen Zustand eines Gebäudes zu bewerten und maßgeschneiderte Sanierungsstrategien zu entwickeln. Sie sind dafür verantwortlich, den Fahrplan zu erstellen, der eine schrittweise Umsetzung der energetischen Maßnahmen umfasst.
Ja, es ist sinnvoll, einen Sanierungsfahrplan vor der Heizungserneuerung zu erstellen, um die Maßnahme optimal auf andere Sanierungen abzustimmen und Förderungen effektiv zu nutzen.
Nein, die empfohlenen Maßnahmen im Sanierungsfahrplan müssen nicht zwingend umgesetzt werden. Sie stellen eine Empfehlung dar, um die energetische Sanierung möglichst effizient zu gestalten, aber die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Der Sanierungsfahrplan wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanziell unterstützt. Die Kosten für die Erstellung des Fahrplans können teilweise übernommen werden. Zudem erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus auf die Kosten der Sanierungsmaßnahmen, wenn der iSFP im Rahmen einer energetischen Sanierung verwendet wird.
Der Sanierungsfahrplan bietet finanzielle Vorteile durch die Förderung der Beratungskosten, einen zusätzlichen Förderbonus für Sanierungsmaßnahmen und langfristige Einsparungen bei den Energiekosten.
Einen Sanierungsfahrplan darf ein qualifizierter Energieberater oder ein Energieeffizienz-Experte ausstellen. Diese Fachleute sind speziell geschult, um energetische Sanierungen zu planen und zu empfehlen.
Nein, es müssen nicht alle empfohlenen Maßnahmen umgesetzt werden, um eine Förderung zu erhalten. Entscheidend ist, dass die durchgeführten Maßnahmen die Anforderungen der Förderprogramme erfüllen.
Das Alter eines Sanierungsfahrplans kann dazu führen, dass die empfohlenen Maßnahmen nicht mehr den aktuellen Standards oder Förderbedingungen entsprechen. Eine Aktualisierung kann erforderlich sein, um weiterhin von Förderungen zu profitieren.
Heizlast:
Eine Heizlastberechnung ermittelt den Wärmebedarf eines Gebäudes, um die richtige Heizungsanlage in Größe und Leistung zu bestimmen und eine effiziente Beheizung zu gewährleisten.
Die Heizlastberechnung ist wichtig, um die richtige Größe der Heizungsanlage zu bestimmen und eine effiziente Nutzung der Heizenergie sicherzustellen. Sie verhindert Über- oder Unterdimensionierung des Systems.
Ja, es ist möglich, die Heizlast selbst zu berechnen, jedoch erfordert dies Fachwissen in der Gebäudetechnik und die Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie Wärmeverluste, Dämmung und Außentemperaturen. Für eine genaue Berechnung ist es ratsam, einen Energieberater oder Fachmann hinzuzuziehen.
Eine Heizlastberechnung sollte durchgeführt werden, wenn eine neue Heizungsanlage installiert, eine bestehende Heizung ersetzt oder das Gebäude renoviert wird, um den Heizbedarf genau zu ermitteln und die Energieeffizienz zu optimieren.
Nein, Heizlast bezeichnet den Wärmebedarf eines Gebäudes, während Heizleistung die Kapazität einer Heizungsanlage ist, diesen Bedarf zu decken.
Förderungen:
Ob Förderungen nachträglich beantragt werden können, hängt von der jeweiligen Förderung und den geltenden Bedingungen ab. In vielen Fällen gibt es Fristen oder spezifische Anforderungen, die beachtet werden müssen. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Stelle oder dem Anbieter der Förderung zu informieren, ob eine nachträgliche Antragstellung möglich ist.
Energetische Sanierungen werden gefördert, um den Energieverbrauch zu senken, die Umwelt zu schützen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Sie tragen auch zur Senkung der Energiekosten und zur Steigerung der Wohnqualität bei.
Um staatliche Förderungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen und die Voraussetzungen der jeweiligen Förderung erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Förderstellen.
Die Höhe der Förderung variiert je nach Programm und Maßnahme, oft zwischen 20% und 50% der Kosten. Details finden Sie bei der zuständigen Stelle.
Energieausweis:
Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn Sie ein Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten. Er muss potenziellen Käufern oder Mietern auf Anfrage vorgelegt werden. Zudem ist er bei Neubauten, größeren Renovierungen oder Umnutzungen eines Gebäudes notwendig.
Ein Energieausweis ist nicht erforderlich, wenn:
• Das Gebäude unter Denkmalschutz steht.
• Es sich um ein Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche handelt.
• Es für weniger als vier Monate im Jahr genutzt wird.
• Das Gebäude ausschließlich für industrielle oder landwirtschaftliche Zwecke genutzt wird.
In anderen Fällen, wie beim Verkauf oder der Vermietung, muss in der Regel ein Energieausweis vorgelegt werden.
Der Energieausweis dient dazu, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu bewerten und potenziellen Käufern oder Mietern Informationen über den Energieverbrauch oder -bedarf zu geben. Er hilft, die energetische Qualität eines Gebäudes zu beurteilen und ermöglicht eine bessere Einschätzung der künftigen Energiekosten.
Welcher Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist, hängt von der Nutzung und den gesetzlichen Anforderungen ab. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten Jahre und ist häufig für Bestandsgebäude erforderlich. Der Bedarfsausweis hingegen wird auf Basis der Gebäudedaten (wie Dämmung, Heizung) berechnet und ist bei Neubauten oder umfassend modernisierten Gebäuden nötig.
Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig. Danach muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden, insbesondere bei Änderungen am Gebäude oder bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung.
Einen Energieausweis für Nichtwohngebäude darf ein zertifizierter Energieberater oder zugelassener Fachplaner ausstellen.
Die Erstellung eines Energieausweises für ein Nichtwohngebäude dauert normalerweise ein bis zwei Wochen.
Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude ist 10 Jahre gültig.
In einem Nichtwohngebäude werden in der Regel folgende energetische Zonen berücksichtigt:
• Heizungsbereich – zur Beurteilung der Heizungsanlage und deren Effizienz.
• Kühlbereich – bei Gebäuden mit Klimaanlagen oder Kühlanlagen.
• Lüftungsbereich – für die Effizienz der Belüftungssysteme.
• Beleuchtungsbereich – zur Bewertung der Energieeffizienz der Beleuchtung.
• Warmwasserbereich – für die Energieversorgung der Warmwasserversorgung.
Diese Zonen helfen dabei, den gesamten Energieverbrauch des Gebäudes zu analysieren und Optimierungspotenziale zu identifizieren.
Sonstiges:
Die Norm-Außentemperatur ist eine festgelegte Durchschnittstemperatur, die für die Berechnung der Heizlast eines Gebäudes während der Heizperiode verwendet wird.
Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) gibt an, wie gut ein Material oder eine Bauteilwärme isoliert. Er misst die Menge an Wärme, die pro Quadratmeter und pro Grad Temperaturunterschied durch das Material oder Bauteil hindurchgeht. Ein niedriger U-Wert bedeutet eine gute Dämmwirkung.

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